Studieren ohne Abitur
Auch wer über kein Abitur oder Fachabitur verfügt, kann in NRW unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem studieren. Meister*innen oder vergleichbar Qualifizierte – also Personen mit Berufsausbildung und Aufstiegsfortbildung – haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich für ein Studium einzuschreiben. Sofern sie die jeweils verlangten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, haben sie Zugang zu allen Studiengängen an sämtlichen Universitäten und Fachhochschulen in NRW.
Wer keinen Meisterabschluss hat, aber über einen Berufsabschluss und genügend Berufserfahrung verfügt, kann einen fachverwandten Studiengang wählen. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Ausbildung, die erfolgreich abgeschlossen wurde, und eine mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf. Über die Zulassung entscheidet im Einzelfall die jeweilige Hochschule.
Mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Ausbildung und drei Jahren Berufspraxis können Studieninteressierte ohne Abitur auch Fächer studieren, die nicht ihrem bisherigen Berufsweg entsprechen. Dies gilt auch, wenn sie nach der Ausbildung Kinder erzogen oder einen Angehörigen gepflegt haben, denn diese Zeit wird als Berufspraxis anerkannt. Wer diese Voraussetzungen mitbringt, hat die Wahl zwischen einem Probestudium oder einer Zugangsprüfung an der ausgewählten Hochschule.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW.