Aufstiegs-BAföG
Das "Aufstiegs-BAföG" (ehemals "Meister-BAföG") stellt eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dar. Es ist das Äquivalent zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der beruflichen Bildung.
Durch verschiedene Komponenten (z. B. Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen, Kinderbetreuungszuschlag, Beitrag zum Lebensunterhalt) werden Personen unterstützt, die sich auf einen anspruchsvollen Fortbildungsabschluss vorbereiten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden anspruchsvolle berufliche Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss dabei über dem Niveau einer Facharbeiter*innen-, Gesellen/Gesellinnen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Hierunter fallen u. a. die folgende Abschlüsse:
- Handwerks- oder Industriemeister*in
- Techniker*in
- Fachkaufleute
- Fachkrankenpfleger*in
- Betriebsinformatiker*in
- Erzieher*in
- Programmierer*in
- Betriebswirt*in
Das Aufstiegs-BAföG kann für über 700 Fortbildungsziele beantragt werden.
Es besteht ein Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind.Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden.
Die drei Fortbildungsstufen sind:
- Geprüfte*r Berufsspezialist*in (mind. 200 Unterrichtsstunden)
- Bachelor Professional (mind. 400 Unterrichtsstunden, Voll-/Teilzeit)
- Master Professional (mind. 400 Unterrichtsstunden, Voll-/Teilzeit)
Vollzeitmaßnahmen: Diese müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen umfassen (max. drei Jahre).
Teilzeitmaßnahmen: Diese müssen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen (max. vier Jahre).
Wer kann eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG erhalten?
Unabhängig vom Alter können folgende Personengruppen das Aufstiegs-BAföG erhalten:
- Personen, die die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung
für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte
fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen
- Personen mit (maximal) Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren
Hochschulabschluss
- Personen ohne Erstausbildung, z. B. Studienabbrecher und -abbrecherinnen
sowie Abiturientinnen und Abiturienten, sofern Sie die in der jeweiligen
Fortbildungsordnung geforderten Vorqualifikationen und Berufspraxis erfüllen
Wie wird gefördert?
Die Förderung über das Aufstiegs-BAföG besteht aus mehreren Komponenten und erfolgt zum Teil abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
Folgende Komponenten sind möglich:
Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Darlehen
Zuschuss zum Lebensunterhalt
Kinderbetreuungszuschuss
Informationen zu den Voraussetzungen sowie zur Höhe der Förderung finden Sie hier.
Tipp: Wer erfolgreich eine Meisterprüfung im Handwerk abgelegt hat, kann ggf. eine Meisterprämie in Höhe von 2.500 € erhalten. Informationen zu den Voraussetzungen und zur Beantragung finden Sie hier: https://meisterpraemie.nrw/
Erklärvideo
Eine Darstellung des Aufstiegs-BAföG finden Sie im Erklärvideo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Info-Hotline
Die kostenlose Info-Hotline des Aufstiegs-BAföG beantwortet Ihre Fragen zur Förderung. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800 622 36 34.
Weitere Informationen - unsere Linktipps
Das Informationsportal zum Förderinstrument
Mit dem Förderrechner können Sie Ihren maximalen Förderungsanspruch nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ermitteln.
- Antrag auf Aufstiegs-BAföG
Die Antragsformualre zur Beantragung von Aufstiegs-BAföG finden Sie hier.
Alternativ können Sie den Antrag hier online stellen.
Hier finden Sie die zuständigen Stellen für die Antragstellung zum Aufstiegs-BAföG.
Wer erfolgreich eine Meisterprüfung im Handwerk abgelegt hat, kann ggf. eine Meisterprämie in Höhe von 2.500 € erhalten. Die Informationsseite informiert über die Voraussetzungen und die Beantragung.