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Bildungsurlaub NRW


Die Regelungen zum Bildungsurlaub ("Arbeitnehmerweiterbildung") sind je nach Bundesland zum Teil unterschiedlich. Für NRW ist der Bildungsurlaub im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) geregelt.
Maßgeblich dafür, welche Regelungen für Sie zutreffen, ist nicht Ihr Wohnort, sondern der Ort Ihres Arbeitsplatzes.

In vierzehn der sechzehn deutschen Bundesländer können Beschäftigte einmal im Jahr Bildungsurlaub beantragen, um in dieser Zeit an einer beruflichen oder politischen Weiterbildung teilzunehmen.

Bezogen auf den Bildungsurlaub können nur Weiterbildungen besucht werden, die bei einem im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) anerkannten Weiterbildungsträger stattfinden. Auch das Seminar selbst muss anerkannt sein. Entscheidend hierfür ist, dass das gewählte Seminar in dem Bundesland anerkannt ist, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet.

Die Informationsseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen stellt hier eine Übersicht der in NRW für Bildungsurlaub anerkannten Weiterbildungsanbieter*innen zur Verfügung.

Arbeitnehmerweiterbildung kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden, die in der Regel an mindestens 5, in Ausnahmefällen an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (bei mind. 6 Unterrichtsstunden pro Tag).
Innerhalb zusammenhängender Wochen kann Arbeitnehmerweiterbildung auch für jeweils einen Tag in der Woche in Anspruch genommen werden, sofern bei der Bildungsveranstaltung inhaltliche und organisatorische Kontinuität gegeben ist.

Der Weiterbildungsort darf sich maximal  500 km von der NRW-Landesgrenze befinden (Ausnahme: Veranstaltungen an Orten von Gedenkstätten oder Gedächtnisorten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen).

Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Allerdings gilt der Rechtsanspruch nur dann, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat.

Auszubildende können in NRW Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung beantragen.


Wie wird gefördert?

Der Bildungsurlaub umfasst bis zu 5 Tage im Jahr für den Besuch einer anerkannten beruflichen oder politischen Weiterbildung bei einer anerkannten Einrichtung.

Während des Bildungsurlaubs erfolgt eine Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber unter Fortzahlung des Gehalts.

Die Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.

Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin sollte beim Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich (in der Regel mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung) Bildungsurlaub beantragen und dabei die vorgesehene Weiterbildung und deren Zeitraum schriftlich mitteilen.

Der Mitteilung sind die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung beizufügen (Nachweis über die Anerkennung der Bildungseinrichtung und -veranstaltung  als Arbeitnehmerweiterbildung, Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben etc.).


Fragen zum Bildungsurlaub?

Zuständig für Fragen zur Arbeitnehmerweiterbildung ist landesweit das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Weitere Informationen - unsere Linktipps

Der Bildungsurlaub ist im Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung, kurz Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG), geregelt.

Zuständig für Fragen zur Arbeitnehmerweiterbildung ist landesweit das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Informationsseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen stellt eine Übersicht in NRW für Bildungsurlaub anerkannter Weiterbildungsanbieter*innen zur Verfügung.

Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG ) in NRW gelten und welche Bezirskregierungen in NRW für die Anerkennung zuständig sind.

Weiterbildung während Kurzarbeit

Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • • Bildungsscheck NRW
  • • Aufstiegs-BAföG
  • • Weitere Fördermöglichkeiten
  • • Weiterbildungsangebote
  • • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort
Übersicht Förderprogramme

In diesem PDF-Dokument finden Sie eine Übersicht über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung in Form von Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene.

Beratung

Eine Übersicht über Beratungsmöglichkeiten im Kontext beruflicher Weiterbildung bzw. Entwicklung finden Sie hier.

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