Rehabilitation, berufliche
Darunter versteht man die berufliche (Wieder-) Eingliederung behinderter oder von einer Behinderung bedrohter Menschen in das Berufsleben. Voraussetzung ist eine unfall- oder krankheitsbedingte Beeinträchtigung der Berufs- oder Ausbildungsfähigkeit. Typische Maßnahmen sind eine berufliche Weiterbildung oder eine Umschulung.
Kostenträger sind je nach persönlichen Voraussetzungen die Krankenkassen, die Bundeagentur für Arbeit, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger, die gesetzlichen Rentenversicherungsträger oder Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Sozialhilfe.
Weitere Informationen bieten zwei Broschüren der Deutschen Rentenversicherung:
"Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance"
"Mit Rehabilitation wieder fit für den Job"