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Rehabilitation, berufliche

Darunter versteht man die berufliche (Wieder-) Eingliederung behinderter oder von einer Behinderung bedrohter Menschen in das Berufsleben. Voraussetzung ist eine unfall- oder krankheitsbedingte Beeinträchtigung der Berufs- oder Ausbildungsfähigkeit. Typische Maßnahmen sind eine berufliche Weiterbildung oder eine Umschulung.

Kostenträger sind je nach persönlichen Voraussetzungen die Krankenkassen, die Bundeagentur für Arbeit, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger, die gesetzlichen Rentenversicherungsträger oder Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Sozialhilfe.

Weitere Informationen bieten zwei Broschüren der Deutschen Rentenversicherung:

"Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance"
"Mit Rehabilitation wieder fit für den Job"

Glossar zum Bildungswesen der BRD

Auf der Seite des Deutschen Bildungsservers finden Sie ein weiteres Glossar mit Begriffen zum Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland.

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08.00 - 18.00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen

  • Aufstiegs-BAföG
  • Weitere Fördermöglichkeiten
  • Weiterbildungsangebote
  • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort

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