Promotion
Als Promotion wird die Verleihung des akademischen Grades „Doktor“ bzw. „Doktorin“ durch eine Hochschule verstanden. Voraussetzung ist die Verfassung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) zu einem bestimmten Thema.
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Als Promotion wird die Verleihung des akademischen Grades „Doktor“ bzw. „Doktorin“ durch eine Hochschule verstanden. Voraussetzung ist die Verfassung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) zu einem bestimmten Thema.
Auf der Seite des Deutschen Bildungsservers finden Sie ein weiteres Glossar mit Begriffen zum Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland.
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