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Doktor

Die Verleihung eines Doktorgrades durch eine Universität oder eine ihr gleichgestellte Hochschule wird als Promotion bezeichnet. Sie erfolgt im Rahmen eines Promotionsverfahrens, während dessen Promovierende die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen und eine Doktorarbeit verfassen. Sind die Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht und auch alle formalen Voraussetzungen erfüllt, vergibt die promotionsberechtigte Universität den akademischen Grad „Doktor“, ergänzt um die jeweilige Fachrichtung z. B. Dr. phil oder Dr. med.

Glossar zum Bildungswesen der BRD

Auf der Seite des Deutschen Bildungsservers finden Sie ein weiteres Glossar mit Begriffen zum Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland.

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