Doktor
Die Verleihung eines Doktorgrades durch eine Universität oder eine ihr gleichgestellte Hochschule wird als Promotion bezeichnet. Sie erfolgt im Rahmen eines Promotionsverfahrens, während dessen Promovierende die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen und eine Doktorarbeit verfassen. Sind die Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht und auch alle formalen Voraussetzungen erfüllt, vergibt die promotionsberechtigte Universität den akademischen Grad „Doktor“, ergänzt um die jeweilige Fachrichtung z. B. Dr. phil oder Dr. med.