Ausbildungsordnung
Um zu gewährleisten, dass während einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf einheitliche fachliche Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, ist die sachliche und zeitliche Gliederung in einer jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Sie umfasst die folgenden Inhalte:
(1) Bezeichnung des Ausbildungsberufes,
(2) Ausbildungsdauer,
(3) Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),
(4) Ausbildungsrahmenplan als Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung
(5) Prüfungsanforderungen