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Ausbildungsordnung

Um zu gewährleisten, dass während einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf einheitliche fachliche Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, ist die sachliche und zeitliche Gliederung in einer jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Sie umfasst die folgenden Inhalte:

(1) Bezeichnung des Ausbildungsberufes,
(2) Ausbildungsdauer,
(3) Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),
(4) Ausbildungsrahmenplan als Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung
(5) Prüfungsanforderungen

Glossar zum Bildungswesen der BRD

Auf der Seite des Deutschen Bildungsservers finden Sie ein weiteres Glossar mit Begriffen zum Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland.

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08.00 - 18.00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen

  • Aufstiegs-BAföG
  • Weitere Fördermöglichkeiten
  • Weiterbildungsangebote
  • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort

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