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Aufstiegsfortbildung

Bei einer Aufstiegsfortbildung sind (im Gegensatz zur Anpassungsfortbildung) die Inhalte und Prüfungsthemen festgelegt. Sie hat das Ziel, einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, z. B. auf die Ebene des Meisters/der Meisterin oder des Fachwirts/der Fachwirtin. Die möglichen Fortbildungsabschlüsse sind in den jeweiligen Fachrichtungen beschrieben und beruhen auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder gleichwertigen Regelungen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung ist in der Regel ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine entsprechende Qualifikation.

Informationen zu Aufstiegsfortbildungen finden Sie z. B. im BERUFENET der Agentur für Arbeit unter den jeweiligen Berufen.
Informationen zu den Fortbildungsordnungen, die vor allem die Prüfungsinhalte festlegen, finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Ebenso finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine Liste aller Ausbildungs- und Fortbildungsberufe.

Für Aufsiegsfortbildungen ist unter Umständen eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG möglich.

Glossar zum Bildungswesen der BRD

Auf der Seite des Deutschen Bildungsservers finden Sie ein weiteres Glossar mit Begriffen zum Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland.

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08.00 - 18.00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen

  • Aufstiegs-BAföG
  • Weitere Fördermöglichkeiten
  • Weiterbildungsangebote
  • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort

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