Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Dabei vergleicht die zuständige Stelle eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf und entscheidet über die Gleichwertigkeit.
Das Ergebnis der Prüfung kann die Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit, eine Teilanerkennung oder die Nichtanerkennung sein.
Umfassende Informationen zum Thema finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland".