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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Dabei vergleicht die zuständige Stelle eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf und entscheidet über die Gleichwertigkeit.

Das Ergebnis der Prüfung kann die Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit, eine Teilanerkennung oder die Nichtanerkennung sein.

Umfassende Informationen zum Thema finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland".

Glossar zum Bildungswesen der BRD

Auf der Seite des Deutschen Bildungsservers finden Sie ein weiteres Glossar mit Begriffen zum Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland.

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08.00 - 18.00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen

  • Aufstiegs-BAföG
  • Weitere Fördermöglichkeiten
  • Weiterbildungsangebote
  • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort

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