Externenprüfung
Was ist eine Externenprüfung?
Eine Externenprüfung ermöglicht Personen, die bereits über berufliche Erfahrung verfügen, aber bisher noch über keinen formalen Berufsabschluss verfügen, einen solchen offiziell anerkannten Berufsabschluss nachträglich zu erwerben.
Über eine Externenprüfung ist es möglich, Zugang zur Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle nach § 45 Abs. 2 BBiG (Berufsbildungsgesetz) oder § 37 Abs. 2 HwO (Handwerksordnung) zu erhalten, um auf diese Weise einen offiziell anerkannten Berufsabschluss zu erlangen.
Auch für Berufe im Bereich des Sozialwesens kann eine Externenprüfung unter bestimmten Voraussetzungen abgelegt werden.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Externenprüfung ablegen?
Voraussetzung für den Zugang zur Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) ist, mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf tätig gewesen zu sein oder auf andere Weise den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit glaubhaft machen zu können.
Ein Beispiel: Beträgt die vorgeschriebene Ausbildungszeit in einem Beruf drei Jahre, so muss jemand mindestens 4,5 Jahre in dem jeweiligen Beruf tätig gewesen sein (und über die entsprechenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des gesamten Berufsbildes verfügen), um für die Externenprüfung zugelassen zu werden.
Auch Absolventen und Absolventinnen von vollzeitschulischen Bildungsgängen können mit einer Externenprüfung den Abschluss in einem anerkannten Beruf erwerben (§ 43 Abs. 2 BBiG oder § 36 Abs. 2 HwO).
Wie kann ich mich auf eine Externenprüfung vorbereiten?
Das Merkmal einer Externenprüfung ist die individuelle Vorbereitung auf eine Prüfung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt.
Viele nutzen hierfür die Möglichkeit, spezielle Vorbereitungskurse für die Prüfung zu besuchen, z. B. Angebote der Industrie- und Handelskammern oder der Handwerkskammern. Bei der Suche nach derartigen Vorbereitungskursen unterstützt z. B. das Kursnet der Bundesagentur für Arbeit. Entsprechende Angebote sind oft auch auf den Internetseiten der zuständigen Kammern zu finden.
Bei eher seltenen Berufsabschlüssen kann es vorkommen, dass keine Vorbereitungskurse angeboten werden. In diesem Fall sollte man sich an die für die Prüfung zuständigen Gremien wenden, um Informationen zu Vorbereitungsmöglichkeiten zu erhalten. Oftmals gibt es schriftliches Vorbereitungsmaterial, das käuflich erworben werden kann.
Welche Kosten sind mit einer Externenprüfung verbunden?
Die Teilnahme an einer Externenprüfung ist in der Regel gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der jeweiligen Abschlussprüfung und kann bei der zuständigen Stelle, die die Prüfung abnimmt, erfragt werden (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer etc.).
Berufsbegleitende Vorbereitung auf eine Externenprüfung: Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung und Teilqualifikationen
Die Vorbereitung auf eine Externenprüfung kann mit Unterstützung des Betriebes auch berufsbegleitend erfolgen. In Absprache mit der zuständigen Kammer und einem Bildungsträger kann die Qualifizierung in einzelnen Modulen erfolgen, die auf den bereits vorhandenen Qualifikationen aufbauen.
Für die praktischen Anteile ist der Betrieb zuständig. Er muss hierfür über eine volle Ausbildungsberechtigung verfügen.
- Kurzfilm der "Zukunft im Zentrum GmbH" zur modularen Nachqualifizierung.
In Anlehnung an die abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung ist es auch möglich, eine schrittweise Qualifizierung über Teilqualifikationen zu erwerben. Diese bestehen aus einzelnen Modulen, die aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet sind und berufsbegleitend oder in Teilzeit mit begleitenden betrieblichen Praktika absolviert werden können.
Liegen ausreichende Teilqualifikationen vor, kann die Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer abgelegt werden, um einen Berufsabschluss zu erlangen.
- Videobeispiele zur Nachholung von Berufsabschlüssen über Teilqualifikationen.
Externenprüfungen für Berufsabschlüsse an Fachschulen im Bereich des Sozialwesens
Externenprüfungen sind auch innerhalb der Fachrichtungen Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege und Heilpädagogik möglich. Hier gelten gesonderte Voraussetzungen. Informationen zu diesen sowie zu weiteren relevante Aspekte finden Sie unter den nachfolgend aufgeführten Links:
- Informationen zu den Berufen "Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ bzw. „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" finden Sie z. B. in diesem Merkblatt der Bezirksregierung Köln.
- Informationen zu den Berufen "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger", "Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent", "Staatlich geprüfte Heilerziehungshelferin/Staatlich geprüfter Heilerziehungshelfer" finden Sie z. B. in diesem Merkblatt der Bezirksregierung Münster.
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten: Förderprogramme
Je nach den persönlichen Rahmenbedingungen kommen verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten in Form von Förderprogrammen infrage.
So kann die Förderung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erfolgen (z. B. über die Initiative "Zukunftsstarter" oder einen Bildungsgutschein), über den Bildungsscheck NRW oder auch über die Berufsgenossenschaften bzw. den Rententräger.
Beratungsangebote rund um das Thema "Externenprüfung"
Kammern, die eine Externenprüfung durchführen, bieten auch entsprechende Beratungsmöglichkeiten an. Bei Fragen können Sie sich direkt an die dort genannten Ansprechpartner*innen wenden.
Weitere Ansprechpartner sind die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter.
Zudem können Sie sich landesweit bei den Beratungsstellen für das Programm "Perspektiven im Erwerbsleben" (PiE) beraten lassen. Über unsere Beratungsstellensuche finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Umgebung.
Weitere Informationen - unsere Linktipps
Die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bietet unter anderem auch Informationen zur Externenprüfung.
Hier finden Sie beispielhaft Informationen zum Ablauf einer Externenprüfung (ähnliche Informationsseiten bieten auch die anderen IHKs in NRW).