Anerkennung von Schulabschlüssen
Wer im Ausland einen Schulabschluss erworben hat, kann diesen in Deutschland anerkennen lassen, um die rechtliche Gleichwertigkeit zu einem deutschen Schulabschluss sichtbar zu machen. Dies ist oft hilfreich oder erforderlich, wenn man in Deutschland eine berufliche Tätigkeit, Ausbildung oder Umschulung beginnen möchte.
Je nach Schulabschluss gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten für die Anerkennung, auf die wir im Folgenden verweisen.
Mittlere Schulabschlüsse
Für die Anerkennung von mittleren Schulabschlüssen (Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife/mittlere Reife) ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirskregierung Köln zuständig.
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil.
Für die Zuerkennung der vollen Fachhochschulreife ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung zuständig, in deren Regierungsbezirk der schulische Teil erworben wurde. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Hochschulreife
Für die Anerkennung der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Soll die Anerkennung der Hochschulreife dagegen erfolgen, um ein Studium zu beginnen, ist die jeweilige Hochschule zuständig, an der man studieren möchte!
Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse (schulische Berufsausbildung)
Wer im Ausland eine schulische Berufsausbildung absolviert hat und nun in Deutschland eine entsprechende Arbeitsstelle antreten möchte, kann bei Bedarf sein ausländisches Berufszeugnis anerkennen lassen.
Die Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse ist in Nordrhein-Westfalen auf die fünf Bezirksregierungen verteilt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Land, in dem der Abschluss erworben wurde. Eine Übersicht mit Kontaktdaten bietet die Informationsseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW.