Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Wer im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann seine Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen, um die rechtliche Gleichwertigkeit der Qualifikation zu einer deutschen Berufsqualifikation sichtbar zu machen.
Bei einigen Berufen ist dies erforderlich, um in diesen berufstätig sein zu dürfen (sogenannte reglementierte Berufe). Das gilt zum Beispiel für die meisten Berufe im Gesundheitswesen oder pädagogische Berufe.
Auch Zeugnisse über einen Schulabschluss können anerkennt werden.
Im Falle von Studienabschlüssen spricht man korrekterweise nicht von einer „Anerkennung“ im eigentlichen Sinne, sondern von einer „Zeugnisbewertung“.
Das folgende Schaubild gibt Ihnen eine erste Orientierung, in welchen Bereichen und zu welchem Zweck eine Anerkennung ausländischer (Berufs-)Qualifikationen bzw. eine Zeugnisbewertung erfolgen kann. Außerdem sind die zuständigen Stellen genannt, an die man sich für eine Antragsstellung bzw. Zeugnisbewertung wenden muss.
Schaubild „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (zum Vergrößern bitte anklicken)
Um Ihnen einen ersten Einblick in die Thematik der Anerkennung zu geben, finden Sie auf den folgenden Seiten grundlegende Informationen:
- Anerkennung von Schulabschlüssen
- Anerkennung für den Hochschulbereich
- Anerkennung für den beruflichen Bereich (einschließlich Hochschulabschlüsse)
Nutzen Sie Beratungsangebote!
Bevor man ein Anerkennungsverfahren in Angriff nimmt, ist es empfehlenswert, sich diesbezüglich beraten zu lassen.
Die meisten Antragsverfahren sind mit Kosten verbunden und eine mögliche Anerkennung sollte bestenfalls im Kontext der angestrebten beruflichen Perspektiven betrachtet werden.
In Nordrhein-Westfalen, deutschlandweit sowie im Ausland gibt es hierfür zahlreiche professionelle und kostenlose Beratungsangebote, die Sie nutzen können. Eine Auflistung finden Sie unter Beratungsangebote.