Benutzerspezifische Werkzeuge

Sie sind hier: Startseite / Themen / Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Wer im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann seine Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen, um die rechtliche Gleichwertigkeit der Qualifikation zu einer deutschen Berufsqualifikation sichtbar zu machen.

Bei einigen Berufen ist dies erforderlich, um in diesen berufstätig sein zu dürfen (sogenannte reglementierte Berufe). Das gilt zum Beispiel für die meisten Berufe im Gesundheitswesen oder pädagogische Berufe.

Auch Zeugnisse über einen Schulabschluss können anerkennt werden.
Im Falle von Studienabschlüssen spricht man korrekterweise nicht von einer „Anerkennung“ im eigentlichen Sinne, sondern von einer „Zeugnisbewertung“. 

Das folgende Schaubild gibt Ihnen eine erste Orientierung, in welchen Bereichen und zu welchem Zweck eine Anerkennung ausländischer (Berufs-)Qualifikationen bzw. eine Zeugnisbewertung erfolgen kann. Außerdem sind die zuständigen Stellen genannt, an die man sich für eine Antragsstellung bzw. Zeugnisbewertung wenden muss.

Hier wird eine Vorschau des Schaubildes "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" abgebildet.

Schaubild „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (zum Vergrößern bitte anklicken)

Um Ihnen einen ersten Einblick in die Thematik der Anerkennung zu geben, finden Sie auf den folgenden Seiten grundlegende Informationen:

 

Nutzen Sie Beratungsangebote!

Bevor man ein Anerkennungsverfahren in Angriff nimmt, ist es empfehlenswert, sich diesbezüglich beraten zu lassen.
Die meisten Antragsverfahren sind mit Kosten verbunden und eine mögliche Anerkennung sollte bestenfalls im Kontext der angestrebten beruflichen Perspektiven betrachtet werden.
In Nordrhein-Westfalen, deutschlandweit sowie im Ausland  gibt es hierfür zahlreiche professionelle und kostenlose Beratungsangebote, die Sie nutzen können. Eine Auflistung finden Sie unter Beratungsangebote.

Anerkennung in Deutschland

Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Informations-Hotline berufliche Anerkennung

Tel. +49 30 1815 - 1111

Über die Informations-Hotline berufliche Anerkennung erhalten Sie in deutscher oder englischer Sprache Auskunft zu folgenden Themen:

  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Jobsuche
  • Arbeit und Beruf
  • Einreise und Aufenthalt
  • Deutsch lernen

Erreichbar Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Es fallen die üblichen Telefonkosten an (Festnetz- oder Mobiltelefon).

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08.00 - 18.00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen

  • Aufstiegs-BAföG
  • Weitere Fördermöglichkeiten
  • Weiterbildungsangebote
  • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort

Wir benötigten Ihre Zustimmung, um den Dienst „YouTube“ zu laden!

Wir verwenden den Dienst eines Drittanbieters, um Videoinhalte einzubetten und zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie in die Datenverarbeitung durch YouTube gemäß unserer Consent Management Platform ein. Über „Mehr Informationen“ können Sie sich näher zu dem Dienst informieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Dieser Dienst ist nicht verfügbar.