Informationen für Weiterbildungsanbieter*innen
Mit dem Bildungsscheck NRW gewährt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) insbesondere Beschäftigten und Berufsrückkehrenden einen Zuschuss zu den Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung.
Hinweis:
Ab dem 30.06.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden.
Benötige ich als Weiterbildungsanbieter*in eine Akkreditierung, um Bildungsschecks entgegennehmen zu dürfen?
Eine Akkreditierung von Weiterbildungsanbietenden oder einzelnen Kursen für eine Förderung über den Bildungsscheck NRW ist nicht möglich und auch nicht notwendig.
Die Ausgabe von Bildungsscheck erfolgt durch akkreditierte Bildungsscheck-Beratungsstellen nach den jeweils individuellen Weiterbildungsbedarfen und Fördervoraussetzungen der Bildungsscheck-Interessent*innen, die in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Wegen dieses individuellen Zuschnitts werden nicht generell bestimmte Weiterbildungsangebote oder Weiterbildungsanbieter*innen gefördert, sondern es werden Weiterbildungsangebote berücksichtigt, die diesen Weiterbildungsbedarfen entsprechen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit können Weiterbildungsanbieter*innen, die den Bildungsscheck entgegennehmen (dies entspricht keiner Akkreditierung o. ä.), das Bildungsscheck-Logo verwenden. Informationen finden Sie auf der Seite des MAGS unter dem Punkt Öffentlichkeitsarbeit.
Wie ist der Ablauf beim Bildungsscheckverfahren?
- Der Bildungsscheck wird von akkreditierten Bildungsscheck-Beratungsstellen in einem persönlichen Beratungsgespräch oder in einem Onlineverfahren für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen ausgegeben.
- Danach reicht der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin den Bildungsscheck zur Verrechnung bei Ihnen ein.
- Sie als Weiterbildungsanbieter*in stellen dem/der Kursteilnehmer*in eine Rechnung aus, in der die Förderung über den Bildungsscheck berücksichtigt ist (50 % der Weiterbildungskosten auf die Nettoausgaben der Weiterbildung, maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
- Sie beantragten die Förderung nach Beendigung der Weiterbildung bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung in NRW (die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Sitz).
Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben).
Die übrigen Kosten (Eigenanteil) werden vom Bildungsscheck-Empfänger/von der Bildungsscheck-Empfängerin beglichen (s. o.).
Hinweis: Es steht jedem Weiterbildungsanbieter/jeder Weiterbildungsanbieterin frei, ob er/sie Bildungsschecks annimmt und den Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern damit die Teilnahme am Bildungsscheckverfahren ermöglicht.
Ausführliche Informationen zum Abrechnungsverfahren und was hierbei zu beachten ist finden Sie in den "Informationen für Weiterbildungsanbieter*innen zur Entgegennahme von Bildungsschecks" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS).
Hinweise und Antragsformulare für Weiterbildungsanbieter*innen zur Abrechnung von Bildungsschecks
Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) werden im Themenbereich Europäischer Sozialfonds unter dem Punkt 2.3 "Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren" Hinweise und Antragsformulare für Weiterbildungsanbieter*innen zur Verfügung gestellt.
Informationsblatt
Informationen für Weiterbildungsanbieter*innen zur Entgegennahme von Bildungsschecks
Eine Übersicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) gibt Hinweise, worauf Sie als Weiterbildungsanbieter*in bei der Entgegennahme und Abrechnung von Bildungsschecks achten sollten.
Zuständigkeiten der Bezirksregierungen
An welche Bezirksregierung Sie einen Antrag richten müssen, um eine Förderung über den Bildungsscheck für Ihre Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer zu erhalten, finden Sie in diesem PDF-Dokument des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS).