Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Bildungsgutschein
Was wird gefördert?
Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden.
Wichtig ist, dass die Weiterbildung für die Förderung zugelassen sein muss. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich können neben Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten auch alle übrigen Beschäftigten einen Bildungsgutschein erhalten (unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße). Auch Berufsrückkehrende, die Kinder oder zu pflegende Angehörige betreut haben, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten.
Die Entscheidung über die Ausgabe eines Bildungsgutscheins obliegt den jeweiligen Beraterinnen und Beratern.
Wie wird gefördert?
Folgende Kosten können (vollständig oder teilweise) übernommen werden:
- Lehrgangskosten
- Fahrtkosten
- Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
- Kinderbetreuungskosten
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit: Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung
- zuständige Bundesagenturen für Arbeit
- Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit
Zukunftsstarter - Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses
Was wird gefördert?
Die Initiative "Zukunftsstarter" unterstützt Personen zwischen 25 und 35 Jahren dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen.
Die Förderung ist für folgende Inhalte vorgesehen:
- Qualifizierungen in Voll- oder Teilzeit, die auf einen anerkannten
Berufsabschluss ausgerichtet sind, z. B. Umschulungen, Lehrgänge zur
Vorbereitung auf eine Externenprüfung
- berufsanschlussfähige Teilqualifikationen
- Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen
Wer wird gefördert?
Angesprochen werden die folgenden Personengruppen zwischen 25 und 35 Jahren:
- gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer*innen ohne
Berufsabschluss
- gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer*innen mit Berufsabschluss,
wenn sie mindestens vier Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten
und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
- Berufsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt individuell je nach Voraussetzungen und kann die Übernahme folgender Kosten beinhalten:
- Lehrgangskosten
- Fahrtkosten
- Kosten für auswärtige Unterbringung & Verpflegung
- Kinderbetreuungskosten
- umschulungsbegleitende Hilfen (z. B. Nachhilfe)
Für erfolgreich bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen kann man eine Weiterbildungsprämie (s. u.) erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit zur Initiative "Zukunftsstarter"
- Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit: Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung
- zuständige Bundesagenturen für Arbeit
- Flyer zum Programm Zukunftsstarter für Arbeitnehmer*innen
Weiterbildungsprämie
Die Weiterbildungsprämie der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an Personen, die einen Berufsabschluss nachholen möchten. Für das Bestehen einer Zwischenprüfung kann eine Prämie von 1.000 Euro gewährt werden, bei Bestehen der Abschlussprüfung beträgt diese 1.500 Euro.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit: Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung
- zuständige Bundesagenturen für Arbeit
- Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für Coachings und weitere Qualifizierungen
Was wird gefördert?
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die Bundesagentur für Arbeit ein Coaching oder andere Qualifizierung (nicht jedoch eine Weiterbildung), die die Aussichten auf eine Arbeitsstelle verbessern, sogenannte „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“.
Die Maßnahme wird von einem zertifizierten Unternehmen (Maßnahmeträger) angeboten, das im Auftrag der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter bestimmtes Wissen vermittelt und Coachings durchführt.
Wer wird gefördert?
Personen, die berufliche wieder Fuß fassen möchten.
Die Entscheidung über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) obliegt den jeweiligen Beraterinnen und Beratern.
Wie wird gefördert?
Es können folgende Kosten übernommen werden:
- Maßnahmekosten
- Fahrt- und Kinderbetreuungskosten
Weitere Informationen finden Sie hier: