Beratungsangebote zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Ein Hinweis vorab: Anerkennungsverfahren können nicht telefonisch beantragt werden! Es ist ein schriftlicher Antrag bei der jeweils zuständigen Stelle erforderlich!
Sofern Sie vorab Fragen zum Anerkennungsverfahren haben, können Sie sich zum Beispiel an die nachfolgenden Stellen wenden:
Beratung in Nordrhein-Westfalen
1) Beratung durch das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung" (IQ)
Die Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung" (IQ) informieren zu den beruflichen Anerkennungsverfahren. Darüber hinaus führen einige Beratungsstellen eine Qualifizierungsberatung für Ratsuchende durch, sofern im Anerkennungsverfahren durch ergangenen Bescheid wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Berufsabschluss festgestellt wurden, die durch Weiterbildungen etc. ausgeglichen werden sollen.
Weiterführende Informationen sowie Kontaktdaten der Beratungsstellen finden Sie über diese Beratungsstellensuche.
2) „Integration Points" der Arbeitsagenturen und Jobcenter in NRW
In Deutschland hat die Agentur für Arbeit, zum Teil in Zusammenarbeit mit den Jobcentern vor Ort, Integration Points als zentrale Anlaufstellen für Geflüchtete eröffnet. Hier sollen Fragen und Anliegen rund um die Integration in den Arbeitsmarkt geklärt werden. Dazu gehören auch Fragen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Die Kontaktdaten der örtlichen Agentur für Arbeit sowie der Jobcenter finden Sie nach Wohnort über diese Suchfunktion.
Beratung im Ausland
1) Informations-Hotline berufliche Anerkennung
Tel. +49 30 1815 - 1111
Die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland" informiert Ratsuchende im In- und Ausland zu folgenden Fragen
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Jobsuche, Arbeit und Beruf
- Einreise und Aufenthalt
- Deutsch lernen
Ratsuchende erhalten erste Informationen zu Anerkennungsverfahren, Hinweise auf geeignete Beratungsangebote und auf die zuständigen Anerkennungsstellen.
Die Beratung wird auf Deutsch und Englisch angeboten.
Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.
Die Hotline wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen einer ressortübergreifenden Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Bundesministerium des Innern (BMI), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der BA betrieben.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
2) Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit ergänzt das Informationsangebot des Internetauftrittes „Anerkennung in Deutschland" und vertieft die Erstberatung durch die Hotline Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland". Sie berät und begleitet Fachkräfte, die im Ausland leben und von dort den Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation stellen möchten.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
3) ProRecognition
Bei ProRecognition handelt es sich um ein Projekt, in dem Beraterinnen und Berater ausländische Fachkräfte vor Ort (im Ausland) zu Fragen der Anerkennung beraten. Es wird in enger Abstimmung mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) von der DIHK Service GmbH koordiniert. Die Beratungsstellen von ProRecognition sind in ausgewählten Ländern bei den Auslandshandelskammern und Delegationen der Deutschen Wirtschaft (AHK) angesiedelt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.