Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.weiterbildungsberatung.nrw
Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.weiterbildungsberatung.nrw und ihre Unterkapitel.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite www.weiterbildungsberatung.nrw ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nur teilweise vereinbar und daher momentan für Menschen mit Behinderungen lediglich „eingeschränkt zugänglich".
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV-Test/WCAG-Test. Die letzte Prüfung fand im März 2020 statt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.03.2021 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Kontakt zur G.I.B. aufnehmen möchten, können Sie uns über unser Kontaktformular Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit zukommen lassen.
Ihr Ansprechpartner in der Online-Redaktion:
Julian Agel
E-Mail an die Online-Redaktion senden
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.weiterbildungsberatung.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855-3451. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.