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Neue Förderrichtlinie zum Anerkennungszuschuss

Die Förderrichtlinie tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen und keine anderweitige Unterstützung erhalten, einen Anerkennungszuschuss vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten. Mit Hilfe des Anerkennungszuschusses können Kosten, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens entstehen (z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen, Gutachten) übernommen werden.

Der Anerkennungszuschuss übernimmt nachgewiesene Kosten (diese sollten mindestens 100 Euro betragen) in vollem Umfang bis zu maximal 600 Euro pro Person.

Weitere Informationen:

Bekanntmachung des BMBF

Informationsblatt mit den wesentlichen Änderungen

08.10.2019

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