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KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbständige

Zuschuss für Weiterbildung Soloselbständiger

Am 17.07.2023 startet das Bundesprogramm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbständige".

Das Programm sieht einen Zuschuss für Soloselbständige vor, die Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells (z. B. grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Arbeitsrecht, versicherungstechnische Fragestellungen, Marketing etc.) absolvieren möchten.

Förderfähig sind Soloselbständige, die u. a. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Soloselbständigkeit im Haupterwerb (mindestens 51 % der Summe der Einkünfte müssen aus einer gewerblichen und/oder freiberuflichen Tätigkeit stammen)
  • mind. zweijähriges Bestehen am Markt
  • maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten (bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl bleiben Auszubildende unberücksichtigt; Teilzeitkräfte und Minijobber sind anteilig zu berücksichtigen. In Summe darf ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden nicht überschritten werden.)


Die Weiterbildung, die über KOMPASS gefördert werden soll, muss einen Umfang von mind. 20 Stunden aufweisen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.

Die vollständigen Fördervoraussetzungen sind der Förderrichtlinie KOMPASS zu entnehmen.

Soloselbständige wenden sich für ein kostenloses Erstgespräch an eine zugelassene Anlaufstelle, die nach Prüfung der Fördervoraussetzungen einen Qualifizierungsscheck für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ausstellt. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks muss die Qualifizierung innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden.


Weiterführende Informationen:

12.07.2023

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