Informationen zum Bildungsscheck NRW
Aus förderrechtlichen Gründen ist die Einstellung des bisherigen Bildungsscheck-Verfahrens zum 30.06.2024 notwendig. Bis dahin ausgegebene Schecks sind weiterhin gültig und können zur Erstattung eingereicht werden.
Die Beratung zu dem individuellen Bildungsscheck, sowie die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endet zum 30. Juni 2024. Bis dahin ausgegebene individuelle Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Die Beratung zu dem betrieblichen Bildungsscheck sowie die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Bis dahin ausgegebene betriebliche Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Alle Vorlagen und Dokumente für die Antragsstellung als Weiterbildungsanbieter finden Sie in der Programminformation 2.3 „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“ auf folgender Seite: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag
Neues Verfahren geplant
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW wird die Landesregierung auch weiterhin eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit niedrigerem Einkommen anbieten. Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Winter 2024/2025 zur Verfügung stehen.
Wo werden Informationen zum neuen Verfahren kommuniziert?
Informationen werden veröffentlicht unter: www.mags.nrw , www.weiterbildungsberatung.nrw.de und über die GIB NRW (www.gib.nrw.de ) sowie die Regionalagenturen NRW.
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