Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab dem 01.03.2020 in Kraft
Seit dem 01.03.2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft und erleichtert die Einreise und den Aufenthalt qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten.
Einen Überblick über wichtige Fragen und Antworten, u. a. auch zum Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen, sowie Hinweise auf weiterführende Links bietet der Internetauftritt "Anerkennung in Deutschland".
Weitere Informationen: Internetauftritt Anerkennung in Deutschland
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