Corona-Übergangsregelung bei der Bildungsprämie
Von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sind auch Beratung, Ausgabe von Prämiengutscheinen und Kursangebote betroffen. Um der derzeitigen Situation zu begegnen und Beratungen zur Bildungsprämie möglichst gut aufrecht zu erhalten, ermöglicht die Programmstelle vorübergehend ein alternatives Verfahren.
Als alternatives Beratungs- und Ausgabeverfahren sieht die Programmstelle übergangsweise (bis zum 31.08.2020) eine telefonische Beratung und das elektronische Übersenden der notwendigen Unterlagen vor, soweit die technischen Möglichkeiten bei der jeweiligen Beratungsstelle gegeben sind. Das bedeutet, dass auch der Prämiengutschein per E-Mail übermittelt werden kann. In diesem Fall ist er auch ohne Original-Unterschrift gültig.
Beratungsstellen, die dieses Verfahren derzeit anbieten, und Informationen der Programmstelle finden Sie hier.
Quelle: www.bildungspraemie.info/de/corona
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