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Änderungen beim Bildungsscheckverfahren

Geänderte Förderkonditionen zum 01.07.2022

Beim Bildungsscheckverfahren NRW treten zum 01.07.2022 zum Teil geänderte Förderkonditionen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

Individueller Zugang:

Die untere Einkommensgrenze als Ausgabekriterium für einen Bildungsscheck im individuellen Zugang entfällt: Der Bildungsscheck richtet sich nun an alle Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 80.000 € (gemeinsame Veranlagung).

Betrieblicher Zugang:

Im betrieblichen Zugang wird die Anzahl der Mitarbeitenden als Ausgabekriterien gesenkt: Der Bildungsscheck richtet sich an Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.

Ausführliche Informationen zum Bildungsscheckverfahren sowie die weiteren Fördervoraussetzungen finden Sie hier.

01.07.2022

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