Änderungen beim Bildungsscheckverfahren
Beim Bildungsscheckverfahren NRW treten zum 01.07.2022 zum Teil geänderte Förderkonditionen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
Individueller Zugang:
Die untere Einkommensgrenze als Ausgabekriterium für einen Bildungsscheck im individuellen Zugang entfällt: Der Bildungsscheck richtet sich nun an alle Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 80.000 € (gemeinsame Veranlagung).
Betrieblicher Zugang:
Im betrieblichen Zugang wird die Anzahl der Mitarbeitenden als Ausgabekriterien gesenkt: Der Bildungsscheck richtet sich an Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.
Ausführliche Informationen zum Bildungsscheckverfahren sowie die weiteren Fördervoraussetzungen finden Sie hier.
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